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Poly 74-24, Shore A 24

Polyurethan Guss Gummi Shore A 24 (Poly 74-24)

Die Poly 74-24 ist eine zweikomponentige flüssige Polyurethan Guss Gummi. Dieser RTV-Kautschuk hat amber Farbe und Shore A 24 Härte. Durch Zugabe eines Additivs CAB-O-SIL oder Polyfaser kann Die Poly 74-24 ist eine zweikomponentige flüssige Polyurethan-Form und Gummi-Gummi. Dieser RTV-Kautschuk hat bernsteinfarbene Farbe und Härte Shore A 24. Durch Zugabe eines Additivs CAB-O-SIL oder Polyfaser kann der flüssige Kautschuk für einen bürstenbaren Gummi verwendet werden. Der Gummi wird als Schicht-up-Technik für Formen verwendet. Die Poly 74 Serie wird häufig für die Herstellung von Formen und Gummiprodukten verwendet, wie zum Beispiel für Formen für Hinterschneidungen, Restaurierung, Betonguss, verschiedene Kunstprodukte, architektonische Reproduktion, verschiedene Handwerk & Hobby, Displays und industrielle Anwendungen und vieles mehr.

Der Poly 74-24 ist ein weicher Shore A 30-Kautschuk mit einer Verarbeitungszeit von 20 Minuten und einer Aushärtezeit von 24 Stunden.

Der Polyurethankautschuk Poly 74-24 ist ein RTV-Kautschuk (Raumtemperaturvulkanisation). Die Produkte der Serien Poly 74 und 75 sind sehr stark und haltbar und eignen sich daher perfekt für die Herstellung dauerhafter Formen. Die Serien Poly 74 und 75 wurden speziell für die Herstellung von Formen für die Herstellung und das Gießen von Betonformen entwickelt. Die Poly 74-Serie ist ein Weichgummi zur Herstellung von Formen und Produkten für den Prefab. Die Serien Poly 74 und Poly 75 sind dafür bekannt, feine Details und Texturen zu reproduzieren.

Der Poly 74-24 ist in Sets zu 2 kg, 10 kg, 36 kg und 408 kg erhältlich.

Verpackung: Satz 408 kg (204A+204B), Satz 10 kg, Satz 2 kg, Satz 36 kg
Härte (Shore A): 24
Mischungsverhältnis: 1A:1B (nach Gewicht)
Bearbeitungszeit (min): 20
Aushärtezeit (Stunden): 16 Stunden (entformt) / 7 Tage (100%)
Farbe: Amber
Viskosität (cP): 2.000
Reißfestigkeit (N/mm2): 9.63 / 55 PLI
Zerreißfestigkeit (N/mm2): 1.52 /220 MPa
Verlängerung: 750 %
Type product: Polyurethan-Gummi

UFI Poly 74 Series Part A: HA30-20KY-T00M-V7TF
UFI: Poly 74-24 Part B: 1X30-M0ER-Y002-GMVW

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Persönliche Schutzausrüstung:

  

Handschuhe. Schutzkleidung. Sicherheitsbrille.
Haut- und Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. EN 340

Handschutz:

Typ: Handschuhe
Material:  Nitrilkautschuk (NBR), Butylkautschuk.
Permeation: 5 (> 240 Minuten)
Dicke (mm): >0.35
Durchdringung:
Norm: ISO 374-1

Atemschutz:
Gerät: Atemschutzgeräte
Filtertyp: Typ P3
Bedingung: Schutz gegen Dämpfe, Schutz gegen flüssige Partikel
Norm: EN 149

Sicherheitsinformation:

Komponent A:
Gefahrenpiktogramme (CLP):

GHS07 GHS08
Signalwort (CLP) : Gefahr
Enthält: Polyether polyol-TDI prepolymer; m-Tolylidendiisocyanat; Toluoldiisocyanat

85 – 90% Polyether polyol-TDI prepolymer, CAS-Nr.: 9057-91-4, EG-Nr.: 618-583-0.
Skin Irrit. 2, H315, Eye Irrit. 2, H319, Resp. Sens. 1, H334, Skin Sens. 1, H317, STOT SE 3, H335.

<2% m-Tolylidendiisocyanat; Toluoldiisocyanat, (Anmerkung C).
CAS-Nr.: 26471-62-5, EG-Nr.: 247-722-4, EG Index-Nr.: 615-006-00-4, REACH-Nr: 01-2119454791-34.
Acute Tox. 1 (Inhalativ: Dampf), H330 (ATE=0,24 mg/l/4h), Skin Irrit. 2, H315, Eye Irrit. 2, H319, Resp. Sens. 1, H334, Skin Sens. 1, H317, Carc. 2, H351
STOT SE 3, H335 Aquatic Chronic 3, H412.

m-Tolylidendiisocyanat; Toluoldiisocyanat, CAS-Nr.: 26471-62-5, EG-Nr.: 247-722-4, EG Index-Nr.: 615-006-00-4, REACH-Nr: 01-2119454791-34.
( 0,1 ≤C ≤ 100) Resp. Sens. 1, H334,

Anmerkung C: Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form oder als Gemisch mehrerer Isomere in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer oder um ein Isomergemisch handelt.

Gefahrenhinweise (CLP):
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 – Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Sicherheitshinweise (CLP) :
P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 – Einatmen von Dampf, Nebel vermeiden.
P280 – Schutzhandschuhe, Augenschutz, Schutzkleidung tragen.
P304+P340 – BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P342+P311 – Bei Symptomen der Atemwege: Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
P501 – Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 – Einatmen von Dampf, Nebel vermeiden.
P280 – Schutzhandschuhe, Augenschutz, Schutzkleidung tragen.
P304+P340 – BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P342+P311 – Bei Symptomen der Atemwege: Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
P501 – Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Zusätzliche Sätze:
Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.

Komponent B:
Gefahrenpiktogramme (CLP):

GHS07, GHS08
Signalwort (CLP) : Achtung
Enthält : Diethylmethylbenzoldiamin.
Diethylmethylbenzoldiamin (Anmerkung C),
<5% CAS-Nr.: 68479-98-1, EG-Nr.: 270-877-4, EG Index-Nr.: 612-130-00-0, REACH-Nr: 01-2119486805-25.
Acute Tox. 4 (Dermal), H312 (ATE=1100 mg/kg Körpergewicht), Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=738 mg/kg Körpergewicht), STOT RE 2, H373
Eye Irrit. 2, H319, Aquatic Acute 1, H400, Aquatic Chronic 1, H410.

Gefahrenhinweise (CLP) :
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Sicherheitshinweise (CLP) :
P264 – Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen.
P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
P314 – Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 – Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII

Sonstige Angaben : Diethylmethylbenzoldiamin wird als endokrine störung eingestuft.

Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.

Aus: 32,00

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