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Polyurethan Guss Gummi Shore A 30 (Poly 74-30)

Die Poly 74-30 ist eine zweikomponentige flüssige Polyurethan Guss Gummi. Dieser RTV-Kautschuk hat amber Farbe und Shore A 30 Härte. Durch Zugabe eines Additivs CAB-O-SIL oder Polyfaser kann Die Poly 74-30 ist eine zweikomponentige flüssige Polyurethan-Form und Gummi-Gummi. Dieser RTV-Kautschuk hat bernsteinfarbene Farbe und Härte Shore A 30. Durch Zugabe eines Additivs CAB-O-SIL oder Polyfaser kann der flüssige Kautschuk für einen bürstenbaren Gummi verwendet werden. Der Gummi wird als Schicht-up-Technik für Formen verwendet. Die Poly 74 Serie wird häufig für die Herstellung von Formen und Gummiprodukten verwendet, wie zum Beispiel für Formen für Hinterschneidungen, Restaurierung, Betonguss, verschiedene Kunstprodukte, architektonische Reproduktion, verschiedene Handwerk & Hobby, Displays und industrielle Anwendungen und vieles mehr.

Der Poly 74-30 ist ein weicher Shore A 30-Kautschuk mit einer Verarbeitungszeit von 30 Minuten und einer Aushärtezeit von 24 Stunden.

Der Polyurethankautschuk Poly 74-30 ist ein RTV-Kautschuk (Raumtemperaturvulkanisation). Die Produkte der Serien Poly 74 und 75 sind sehr stark und haltbar und eignen sich daher perfekt für die Herstellung dauerhafter Formen. Die Serien Poly 74 und 75 wurden speziell für die Herstellung von Formen für die Herstellung und das Gießen von Betonformen entwickelt. Die Poly 74-Serie ist ein Weichgummi zur Herstellung von Formen und Produkten für den Prefab. Die Serien Poly 74 und Poly 75 sind dafür bekannt, feine Details und Texturen zu reproduzieren.

Der Poly 74-30 ist in Sets zu 2 kg, 10 kg, 36 kg und 408 kg erhältlich.

Verpackung: Satz 408 kg (204A+204B), Satz 10 kg, Satz 2 kg, Satz 36 kg
Härte (Shore A): 30
Mischungsverhältnis: 1A:1B (nach Gewicht)
Bearbeitungszeit (min): 25-30
Aushärtezeit (Stunden): 16 Stunden (entformt) / 7 Tage (100%)
Farbe: Amber
Viskosität (cP): 2.000
Reißfestigkeit (N/mm2): 10.86
Zerreißfestigkeit (N/mm2): 1.94
Type product: Polyurethan-Gummi

UFI Poly 74 Series Part A: HA30-20KY-T00M-V7TF
UFI: Poly 74-30 Part B: S230-J0HS-W004-V728

Beschreibung der Polyurethankautschuke der Poly 74-Serie
Polyurethankautschuke der Poly 74-Serie bestehen aus zwei Komponenten (A und B), die nach dem Mischen beider Teile bei Raumtemperatur (RTV) zu flexiblen, sehr starken Polyurethan-Formkautschuken aushärten. Die Kautschuke der Poly 74-Serie sind langlebige, leicht zu lösende Kautschuke zur Herstellung von Formen zum Gießen von Gipsprodukten, Wachs- und Harzmaterialien wie verschiedenen Polyurethan- und Epoxidmaterialien. Einige Wachs- und Gipsprodukte können sich sogar ohne Trennmittel auflösen. Auch für die Herstellung von Betonformen ist die Serie Poly 74 sehr gut geeignet. Die Poly 74-Serie ist ein weicher Polyurethankautschuk zur Herstellung von Gummiteilen von Shore A 20 – Shore A 50. Für eine längere Lebensdauer und eine bessere Trennung empfehlen wir die Verwendung eines Trennmittels.
Vorbereitung: Eine gute Vorbereitung hilft, die gewünschte Qualität zu erreichen und sorgt oft für einen reibungslosen Guss. Zur Vorbereitung gehören das Vorbereiten beider Komponenten, Mischwerkzeuge, Waagen oder Messbecher, das Kontrollieren der Temperatur und das Sicherstellen, dass sofort gegossen werden kann. Verwenden Sie aber auch die richtige Methode, Trennmittel und Versiegelungen,
Poröse Modelle, wie Holz, Gips, Stein, Keramik oder Mauerwerk müssen mit einer Versiegelung versiegelt werden, da diese Poren das Gummi voll saugen. Wir haben einen speziellen Porenversiegler, der diese Poren mit einer sehr dünnen Filmschicht schließen kann. Ansonsten können Sie auch mehrere Schichten getrocknete Wachspaste verwenden, die anschließend poliert werden muss. Dadurch werden die meisten Oberflächen versiegelt. Tonseife kann als Versiegelung für Gips verwendet werden. Lack, Farbe, PVA und Pol-Ease® 2350 Trennmittel eignen sich auch gut als Versiegelung für viele Oberflächen. Das gut versiegelte Modell sollte anschließend mit einem Trennmittel (z. B. Pol-Ease® 2300 Trennmittel oder Trennmittel VL) beschichtet werden. Alternativ kann PolyCoat, eine Versiegelung und ein semipermanentes Trennmittel, auf den meisten porösen oder nicht porösen Modellen verwendet werden. Poröse Modelle müssen von unten belüftet werden, damit sich keine Luftblasen im Gummi bilden. Bohren Sie dazu ein Loch in die Bodenplatte, damit diese Modelle darin atmen können. Modelle aus schwefelhaltiger Modelliermasse (z. B. Roma Plastilina) müssen mit Schellack versiegelt werden. (HINWEIS: Bei Verwendung von Schellack als: Versiegelung muss dieser gründlich mit einem Trennmittel bestrichen werden, da: Polyurethankautschuke stark auf Schellack haften.) Nicht poröse Modelle (z. B. Metalle, Plastilin, Wachs, glasierte Keramik, Glasfaser und Polyurethan) sollten mit einem Trennmittel wie Pol-Ease® 2300 Trennmittel, Trennmittel VL oder PolyCoat beschichtet werden. Berücksichtigen Sie auch nasse Produkte wie Naturton, die mit dem Gummi reagieren können. Polyurethankautschuk kann Feuchtigkeit und Wasser nicht widerstehen. Wir empfehlen immer einen Test, bevor Sie Ihr Projekt starten! Auf diese Weise wissen Sie mehr über mögliche Haftung und Freisetzung und Kompatibilität zwischen den Materialien.
Mischen und Aushärten:Stellen Sie sicher, dass die Teile A und B vor dem Gebrauch Raumtemperatur haben, die Gießkammer Raumtemperatur hat und alle Werkzeuge bereit sind. Die Oberflächen- und Lufttemperatur muss während des Auftragens und während der Aushärtungszeit über 15 °C/60 °F liegen;
Zeitspanne. Wir empfehlen eine Raumtemperatur von 25°C und darauf basieren unsere Verarbeitungs- und Aushärtezeiten. Je niedriger die Temperatur, desto dicker das Material und je länger die Verarbeitung und Aushärtung dauert, je höher die Temperatur, desto schneller die Aushärtung und Verarbeitung und desto geringer die Viskosität.
Überprüfen Sie das Mischungsverhältnis, bevor Sie beginnen. Einige Teile der Poly 74-Serie Teil B müssen vor Gebrauch aufgerührt werden (z. B. 74-20, 74-29, 74-30 und 74-40). Teil B in einen sauberen Mischbecher aus Metall oder Kunststoff einwiegen, dann die entsprechende Menge Teil A in denselben Behälter einwiegen. Gründlich mischen. Manuelles Mischen mit einem Polypaddel ist am besten, um zu vermeiden, dass Luft in das Gummi gemischt wird. Kratzen Sie die Seiten und den Boden während des Mischens mehrmals ab, um eine gründliche Mischung zu gewährleisten. Gießen Sie den Gummi so schnell wie möglich nach dem Mischen, um den besten Fluss und die Freisetzung von Luftblasen aus dem Gummi zu erzielen. Vakuumentgasung hilft, blasenfreie Formen zu erhalten, ist es aber
normalerweise nicht notwendig. Lassen Sie den Gummi bei Raumtemperatur (25°C / 77°F) aushärten. Entfernen Sie die Form oder das gegossene Produkt nach ca. 16 Stunden vorsichtig aus der Form/Form.
Die endgültigen Aushärtungseigenschaften werden in etwa sieben Tagen erreicht, aber die Formen können nach 24-48 Stunden Aushärtung vorsichtig verwendet werden. Wärme beschleunigt die Aushärtung – niedrige Temperaturen verlangsamen die Aushärtung. Vermeiden Sie die Aushärtung in Bereichen, in denen die Temperatur unter 15 °C liegt. Beide Teile A und B reagieren mit Feuchtigkeit und müssen daher nach dem Öffnen schnellstmöglich mit z.B. Poly entleeren oder aufbrauchen. Poly Purge ist ein Trocknungsgas und schwerer als Luft. Diese Polyspülung verdrängt feuchte Luft im Flex oder Eimer und kann die Haltbarkeit verlängern. Komp. A härtet in geöffneten Packungen an der Luft aus. Bei 204-kg-/55-Gallonen-Fässern der Teile A und B verwenden wir die Drierite®-Kartuschen während der Abgabe, um das Produkt aus den Fässern vor eindringender feuchter Luft zu schützen. Diese trockene Luft verlängert die Lebensdauer des PU.

Informationszentrum:

Persönliche Schutzausrüstung:

  

Handschuhe. Schutzkleidung. Sicherheitsbrille.
Haut- und Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. EN 340

Handschutz:

Typ: Handschuhe
Material:  Nitrilkautschuk (NBR), Butylkautschuk.
Permeation: 5 (> 240 Minuten)
Dicke (mm): >0.35
Durchdringung:
Norm: ISO 374-1

Atemschutz:
Gerät: Atemschutzgeräte
Filtertyp: Typ P3
Bedingung: Schutz gegen Dämpfe, Schutz gegen flüssige Partikel
Norm: EN 149

Sicherheitsinformation:

Komponent A:
Gefahrenpiktogramme (CLP):

GHS07 GHS08
Signalwort (CLP) : Gefahr
Enthält: Polyether polyol-TDI prepolymer; m-Tolylidendiisocyanat; Toluoldiisocyanat

85 – 90% Polyether polyol-TDI prepolymer, CAS-Nr.: 9057-91-4, EG-Nr.: 618-583-0.
Skin Irrit. 2, H315, Eye Irrit. 2, H319, Resp. Sens. 1, H334, Skin Sens. 1, H317, STOT SE 3, H335.

<2% m-Tolylidendiisocyanat; Toluoldiisocyanat, (Anmerkung C).
CAS-Nr.: 26471-62-5, EG-Nr.: 247-722-4, EG Index-Nr.: 615-006-00-4, REACH-Nr: 01-2119454791-34.
Acute Tox. 1 (Inhalativ: Dampf), H330 (ATE=0,24 mg/l/4h), Skin Irrit. 2, H315, Eye Irrit. 2, H319, Resp. Sens. 1, H334, Skin Sens. 1, H317, Carc. 2, H351
STOT SE 3, H335 Aquatic Chronic 3, H412.

m-Tolylidendiisocyanat; Toluoldiisocyanat, CAS-Nr.: 26471-62-5, EG-Nr.: 247-722-4, EG Index-Nr.: 615-006-00-4, REACH-Nr: 01-2119454791-34.
( 0,1 ≤C ≤ 100) Resp. Sens. 1, H334,

Anmerkung C: Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form oder als Gemisch mehrerer Isomere in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer oder um ein Isomergemisch handelt.

Gefahrenhinweise (CLP):
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 – Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Sicherheitshinweise (CLP) :
P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 – Einatmen von Dampf, Nebel vermeiden.
P280 – Schutzhandschuhe, Augenschutz, Schutzkleidung tragen.
P304+P340 – BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P342+P311 – Bei Symptomen der Atemwege: Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
P501 – Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 – Einatmen von Dampf, Nebel vermeiden.
P280 – Schutzhandschuhe, Augenschutz, Schutzkleidung tragen.
P304+P340 – BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P342+P311 – Bei Symptomen der Atemwege: Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
P501 – Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Zusätzliche Sätze:
Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.

Komponent B:
Gefahrenpiktogramme (CLP):

GHS07, GHS08
Signalwort (CLP) : Achtung
Enthält : Diethylmethylbenzoldiamin.
Diethylmethylbenzoldiamin (Anmerkung C),
<5% CAS-Nr.: 68479-98-1, EG-Nr.: 270-877-4, EG Index-Nr.: 612-130-00-0, REACH-Nr: 01-2119486805-25.
Acute Tox. 4 (Dermal), H312 (ATE=1100 mg/kg Körpergewicht), Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=738 mg/kg Körpergewicht), STOT RE 2, H373
Eye Irrit. 2, H319, Aquatic Acute 1, H400, Aquatic Chronic 1, H410.

Gefahrenhinweise (CLP) :
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Sicherheitshinweise (CLP) :
P264 – Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen.
P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
P314 – Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 – Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII

Sonstige Angaben : Diethylmethylbenzoldiamin wird als endokrine störung eingestuft.

Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.

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